Kaum ein Thema in der Pflege sorgt für so viele Diskussionen wie der Dienstplan. Pflegekräfte und Vorgesetzte stehen regelmäßig vor Herausforderungen: Krankheitsfälle, Kündigungen, kurzfristige Wünsche oder spontane Änderungen erfordern ständige Anpassungen. Besonders Pflegekräfte fragen sich oft: „Darf mein Arbeitgeber das?“ oder „Muss ich das machen?“ In diesem Artikel klären wir die häufigsten Fragen rund um den Dienstplan in der Pflege – und zeigen, wie Dienstzimmer.com helfen kann, wenn Probleme überhandnehmen.

Wann muss ein Dienstplan spätestens aushängen?

Der Gesetzgeber gibt keine festen Fristen vor, wann ein Dienstplan veröffentlicht werden muss. § 12 Abs. 2 TzBfG legt lediglich fest, dass Dienstplanänderungen mindestens 4 Tage im Voraus bekanntgegeben werden müssen. Darüber hinaus können Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen genauere Regelungen enthalten.

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers

Arbeitgeber haben ein sogenanntes Direktionsrecht. Das bedeutet, sie können festlegen, wann und wie gearbeitet wird – solange gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Dienstplanwünsche von Pflegekräften sind daher zunächst nur Wünsche, die der Arbeitgeber nicht zwingend berücksichtigen muss. Ausnahmen können jedoch in Tarifverträgen oder Sondervereinbarungen geregelt sein.

Best Practices für Arbeitgeber

Obwohl es keine festen gesetzlichen Vorgaben gibt, hat es sich in der Praxis bewährt, Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus zu veröffentlichen. Dies gibt Pflegekräften genügend Zeit, private Verpflichtungen wie Kinderbetreuung oder Arztbesuche zu planen. Arbeitgeber, die diese Frist einhalten, profitieren von einer höheren Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden und einer geringeren Fluktuation.

Ist ein ausgehängter Dienstplan bindend?

Ja, ein veröffentlichter Dienstplan ist für beide Seiten verbindlich. Sobald er aushängt, hat er die gleiche rechtliche Bedeutung wie ein Arbeitsvertrag. Änderungen – sei es durch den Arbeitgeber oder die Pflegekraft – erfordern die Zustimmung beider Parteien. Diese Regelung schützt beide Seiten und sorgt für Klarheit.

Ein Geben und Nehmen

Es ist wichtig, dass Wünsche immer ein gegenseitiges Geben und Nehmen bleiben. Arbeitgeber sollten darauf achten, die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden ernst zu nehmen. Pflegekräfte wiederum sollten realistisch bleiben und verstehen, dass nicht jeder Wunsch erfüllt werden kann.

Was passiert bei Verstößen?

Sollte ein Arbeitgeber eigenmächtig Änderungen vornehmen oder Pflegekräfte nicht rechtzeitig über Anpassungen informieren, kann dies Konsequenzen haben. Mitarbeitende können sich an den Betriebsrat oder – bei schwerwiegenden Verstößen – an eine Gewerkschaft wenden. Ein konstruktives Gespräch zwischen beiden Parteien ist jedoch oft der effektivste Weg, um Probleme zu lösen.


Kann der Arbeitgeber
„Notsituationen“ für
Änderungen nutzen?

Nein, „Notsituationen“ sind klar definiert und dürfen nicht für alltägliche Probleme herangezogen werden. Eine Notsituation liegt nur vor, wenn sie von Behörden ausgerufen wird, z. B. bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Bränden.

Was gehört zum Tagesgeschäft?

Krankheitsfälle oder Kündigungen zählen hingegen zum normalen Betrieb und müssen durch vorausschauende Planung kompensiert werden. Arbeitgeber sind in der Pflicht, durch Schichtpuffer und flexible Planungsmethoden Ausfälle auszugleichen. Pflegekräfte dürfen nicht dazu verpflichtet werden, aus ihrem geplanten Frei einzuspringen, es sei denn, sie stimmen dem freiwillig zu.

Wie Pflegekräfte reagieren können

Wenn Arbeitgeber wiederholt „Notsituationen“ als Vorwand nutzen, sollten Pflegekräfte den Dialog suchen. Eine klare Kommunikation und ein Hinweis auf gesetzliche Vorgaben können helfen, Missverständnisse zu klären. Falls keine Einigung erzielt wird, ist es ratsam, die Situation zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand einzuholen.

Darf ich mehr als ein Wochenende am Stück arbeiten?

Ja, der Arbeitgeber darf Pflegekräfte mehrere Wochenenden hintereinander einplanen. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz gilt der Samstag als normaler Werktag und kann entsprechend genutzt werden. Für Sonntage sieht das Gesetz jedoch vor, dass mindestens 15 Sonntage pro Jahr frei sein müssen.

Ersatzruhetage für gearbeitete Sonntage

Für jeden gearbeiteten Sonntag muss innerhalb der nächsten 14 Tage ein Ersatzruhetag gewährt werden. Dies dient dem Schutz der Mitarbeitenden und stellt sicher, dass die Balance zwischen Arbeit und Erholung gewahrt bleibt.

Praktische Tipps für die Schichtplanung

Arbeitgeber sollten die Wochenendplanung transparent gestalten. Eine Rotation, bei der sich das Team abwechselt, kann helfen, Unmut zu vermeiden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, das Team in die Planung einzubeziehen, um individuelle Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Wie viele Tage am Stück dürfen Pflegekräfte arbeiten?

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. November 2017 (Rechtssache C-306/16) dürfen Pflegekräfte maximal 12 Tage am Stück arbeiten. Danach muss mindestens ein Ruhetag folgen. In der Praxis ergibt sich jedoch, durch flexible Wochenregelungen, eine maximale Arbeitszeit von bis zu 19 Tagen in Ausnahmefällen.

Gesundheitliche Aspekte

Längere Arbeitsphasen ohne ausreichende Erholung können die Gesundheit der Mitarbeitenden beeinträchtigen. Arbeitgeber sind daher angehalten, nicht nur gesetzliche Vorgaben einzuhalten, sondern auch eine gesunde Work-Life-Balance zu fördern. Regelmäßige Pausen und ausreichend freie Tage sind essenziell, um Überlastung und Burnout vorzubeugen.


Fazit

Der Dienstplan ist eine komplexe Aufgabe, die sowohl Pflegekräfte als auch Arbeitgeber fordert. Transparenz, klare Kommunikation und die Berücksichtigung von gesetzlichen Vorgaben sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden. Arbeitgeber, die eine faire Dienstplangestaltung umsetzen, fördern nicht nur die Zufriedenheit ihres Teams, sondern stärken auch ihr Employer Branding.